Bildungs- und Teilhabepaket

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder einkommensschwacher Familien zusätzliche Leistungen für die Bereiche Schule und Freizeit erhalten. Dazu muss lediglich ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

 

Ansprechpartnerin direkt vor Ort ist unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Lengeling. Sie hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen und leitet Ihre Anträge gerne für Sie weiter. (Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.)
Wahlweise können Sie Ihre Anträge auch bei der Stadt Erwitte einreichen.

 

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?
Für Schülerinnen und Schüler unserer Schule besteht ein Anspruch, sofern die Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:

• Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, allgemein als „Hartz IV“ bezeichnet)
• Sozialhilfe (SGB XII)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Für welche Bereiche können Eltern unserer Schülerinnen und Schüler einen Kostenzuschuss beantragen?

1) Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

 


2) Schulbedarf (Bei laufendem Bezug von SGB II oder SGB XII ist eine Antragstellung nicht erforderlich, da diese Leistungen bereits enthalten sind.)
Im August und im Februar wird ein Betrag von insgesamt € 100 zur Anschaffung von Schulmaterialien bereit gestellt. Dazu gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi, also Gegenstände, die in der Regel als Grundausstattung einmal angeschafft werden müssen.
Die Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Hefte, Bleistifte, Tinte, ... werden nicht erstattet.

 


3) Ergänzende Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
In seltenen Fällen kann eine außerschulische Lernförderung erforderlich sein, die von der Schule nicht erbracht werden kann. Voraussetzung ist die nachweisliche Gefährdung der Versetzung.
Außerdem kann eine ergänzende Lernförderung in bestimmten Fällen bei erheblichem Nachholbedarf wegen längerfristiger Unterrichtsabwesenheit gewährt werden. Die Gründe für die Abwesenheit sind allerdings beschränkt auf durch einen Unfall und/oder eine längere Krankheit verursachte Fehlzeiten.

 

 

4) Mittagsverpflegung in Schulen
Die entstehenden Verpflegungskosten werden übernommen, wenn eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 Euro pro Mahlzeit.

 

 

5) Soziale und kulturelle Teilhabe
Zusätzliche Leistungen in Höhe von bis zu 10 Euro können für Mitgliedsbeiträge in Vereinen sowie für Musikunterricht, Museumsbesuche oder Freizeiten gewährt werden. Der Betrag wird im Regelfall an den Verein oder Anbieter überwiesen.