Busfahrkarte

Jeweils zum Schuljahresbeginn erhält jedes "Fahrkind" seine Busfahrkarte und Monatsmarken.

 

Jedes "Fahrkind" muss die aktuelle Monatsmarke und den personlisierten Fahrausweis mit sich führen. Bitte befestigen Sie beides verlustsicher an der Schultasche.

 

Bewahren Sie die einzelnen Monatsmarken bitte sicher zu Hause auf. Bei Verlust müssen die Erziehungsberechtigten für die Neuanschaffung aufkommen.

 

Die Fahrkarte ist gültig für alle Busse und Taxen, die für die Fahrten zur Schule und mittags in die Heimatdörfer eingesetzt werden.

verlust der Busfahrkarte

Bei Verlust der Busfahrkarte wenden Sie sich bitte umgehend an unser Sekretariat.

Unsere Sekretärin beantragt über die RLG eine Ersatzfahrkarte.

Personalisierte Fahrkarten werden kostenlos ersetzt. Bei Verlust der Monatsmarken müssen die Erziehungsberechtigten für die Neuanschaffung aufkommen.