mit dem fahrrad zur schule

Wir halten uns an die Empfehlungen der Unfallkasse NRW.

 

Grundsätzlich gilt:

Kinder sind erst nach bestandener Fahrradprüfung in der vierten Klasse ausreichend mit ihrem Fahrrad und den Verkehrsregeln vertraut. Vorher sollten sie nicht allein mit dem Fahrrad in die Schule fahren.

 

Quelle:

 

https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/mit-dem-rad-zur-schule-so-ueben-eltern-mit-ihren-kindern-852.html

 

 

Schulwege

Kinder sind auf dem Weg zur und von der Schule über die Unfallkasse NRW versichert.

Allerdings muss das Kind den direkten Weg zur Schule und nach Hause wählen. Unfälle auf einem Umweg werden nicht versichert.

 

Quelle:

 

https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/schulweg-und-schulbesuch-sind-versichert-1428.html